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20.07.2011

Stadt Frankfurt (Oder) stellt Antrag auf Berufungszulassung im Abfallgebührenstreit

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat nunmehr am 11. Juli 2011 das vollständige schriftliche Urteil in dem Abfallgebührenstreit zwischen Herrn Rechtsanwalt Hornauf und der Stadt Frankfurt (Oder) zugestellt.

In dem Urteil ist - wie bereits in einer von der Stadt Frankfurt (Oder) im Juni 2011 herausgegebenen Presseerklärung mitgeteilt wurde - die von Herrn Hornauf angefochtene Abfallgebührenfestsetzung des Jahres 2008 wegen einer unzureichenden Gebührenkalkulation der Stadt Frankfurt (Oder) für die Kalkulationsperiode 2007/2008 - verursacht durch die fehlende Auflistung der Rekultivierungskosten der stillgelegten Deponie Seefichten einerseits und der erzielten Überdeckungen aus dem Abfallgebührenaufkommen der Vorjahre andererseits - für rechtswidrig erklärt und aufgehoben worden.
Nach eingehender Prüfung der Urteilsgründe wird die Stadt Frankfurt (Oder) das insoweit einschlägige Rechtsmittel der Zulassungsberufung gegen dieses Urteil beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) beantragen.

Die Verfahrensweise der Stadt Frankfurt (Oder), die jährlich anfallenden Kosten für die Rekultivierung der Deponie Seefichten aus einer Rücklage zu finanzieren, welche aus den Einnahmen der Abfallgebühren der Jahre 2000 bis 2006 gebildet worden ist, wird als rechtlich unbedenklich erachtet. Zum einen ist diese Rücklage zu dem ausschließlichen Zweck der Rekultivierung der Deponie verwendet worden, zum anderen ist dadurch eine Erhöhung der Abfallgebühren in der Kalkulationsperiode 2007/2008 sowie in den Folgejahren vermieden worden.

Nach den städtischen Berechnungen hätte die Einbeziehung der Kosten für die Rekultivierung der Deponie Seefichten in die Abfallgebührenkalkulation sowohl im Jahr 2007 als auch im Jahr 2008 zu einer spürbaren Erhöhung der Abfallgebühren geführt, da die in 2005 und 2006 aufgewandten und für die Abfallgebühren auch noch kalkulationsfähigen Kosten deutlich höher gewesen sind als die Überdeckungen aus dem entsprechenden Zeitraum.

Im Ergebnis sind die Gebührensätze der Stadt Frankfurt (Oder) für die Jahre 2007 und 2008, die in den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Abfallgebührensatzungen zugrunde gelegt worden sind, nach städtischer Auffassung also keinesfalls überhöht gewesen.