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Stadt plant Alkoholverbot auf ausgewählten öffentlichen Plätzen

Gegenwärtig liegt den Stadtverordneten ein Entwurf zur Novellierung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) – Stadtordnung“ vor. Gegenstand ist ein Alkoholverbot auf ausgewählten öffentlichen Flächen.
Markus Derling, für Ordnung und Sicherheit zuständiger Beigeordneter erklärt dazu: „Seit 2006 gab es eine Vielzahl von Vorkommnissen, insbesondere auf dem Brunnenplatz und dem HEP-Vorplatz, die den zunehmenden Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und deren Begleiterscheinungen zum Inhalt hatten. Diesen Zustand wollen wir eindämmen, sowohl den Fakt des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit an sich als auch die damit einhergehenden Belästigungen, Pöbeleien und unvermeidbaren Verschmutzungen. Dazu brauchen wir die Änderung der Stadtordnung als bessere Eingriffsgrundlage.“
Das Alkoholverbot soll nach Vorstellungen der Stadt für folgende öffentliche Straßen und Anlagen gelten:

1. Fläche vor Am Hedwigsberg 04 (Hedwigs Einkaufspark), begrenzt durch Konrad-Wachsmann-Straße 44 und Konrad-Wachsmann-Straße 45;
2. Flächen um den Einkaufsmarkt Spartakusring 20; begrenzt durch Johann-Eichorn-Straße bis zum Fuß der Treppe Große Müllroser Straße;
3. Hansaplatz einschließlich unterer Parkplatz Witebsker Straße;
4. Dresdener Platz;
5. Bahnhofsplatz;
6. Fläche am Karl-Marx-Monument Karl-Marx-Straße/Lennepark;
7. Fläche südlich und westlich am Einkaufsmarkt Dr.-Salvador-Allende-Höhe 01;
8. Fläche zwischen Wieckestraße und Parkplatz Franz-Mehring-Straße;
9. Innenstadtbereich in den Grenzen von:
- Zehmeplatz
- Heilbronner Straße bis Bahnhofstraße;
- Franz-Mehring-Straße bis Marienstraße in der Verlängerung bis zur Karl-
Marx-Straße;
- Karl-Marx-Straße bis Rosa-Luxemburg/Slubicer Straße;
- Große Scharrnstraße;
- Marktplatz;
- Brunnenplatz sowie
- Karl-Marx-Straße bis Logenstraße
einschließlich der angrenzenden Gehwege und Freiflächen.

Ausgenommen von diesem Verbot soll der Ausschank innerhalb genehmigter Freischankflächen und während der Dauer von Veranstaltungen sein.
„Damit schließt sich die Stadt Frankfurt (Oder) zur Erhöhung der Rechtssicherheit, in Abwägung zwischen den freiheitlichen Grundrechten des Einzelnen und den Nachteilen für die Allgemeinheit insbesondere hinsichtlich der Störungen des Allgemeinwohls den aktuellen Initiativen anderer Kommunen an“, so der Beigeordnete für Sicherheit Markus Derling.