Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen zur Oberbürgermeisterwahl am 14. März hat zu Irritationen geführt. Wie Kreiswahlleiter Eyke Beckmann heute bestätigte, hätten einige Bürger sogar rechtliche Zweifel an der Richtigkeit der Gestaltung der Stimmzettel geäußert. Ein Vorwurf, der zwar umgehend überprüft wurde, sich aber als haltlos erwies, wie gestern auch das Landesinnenministerium bestätigte.
Hintergrund ist die Tatsache, dass auf den Stimmzetteln hinter dem parteilosen Kandidaten Martin Wilke der Name der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und die Kurzbezeichnung SPD stehen. Bürger sahen darin einen Widerspruch.
Beckmann stellt in diesem Zusammenhang klar, dass der Stimmzettel weder etwas über eine Parteimitgliedschaft eines Bewerbers aussage noch über dessen Unterstützerkreis. Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz sei vielmehr entscheidend, welche Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe den Kandidaten aufgestellt und den Wahlvorschlag eingereicht habe. Der Kandidat Wilke sei von einer Mitgliederversammlung der örtlichen SPD gemäß den wahlrechtlichen Regelungen als Bewerber bestimmt worden, so dass diese Partei zwingend als Wahlvorschlagträger mit Lang- und Kurzbezeichnung angegeben werden müsse.