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Trichinen bei Wildschwein entdeckt

Stadt ruft zur Sorgfalt auf / Trichinenuntersuchung ist Pflicht
MEDIENMITTEILUNG

Datum:  9.08.2010                                        Nr.: 174/2010

Zeichen: 1.381

 

Trichinenbefall bei Wildschwein in Frankfurt (Oder) entdeckt

Stadt ruft zur Sorgfalt auf / Trichinenuntersuchung ist Pflicht

Frankfurt (Oder) pm Im Rahmen einer Routineuntersuchung wurde bei einem Wildschwein ein massiver Befall von Trichinella festgestellt. Das Tier war im Frankfurter Ortsteil Kliestow erlegt worden. Das Ergebnis der Spezifizierung beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) steht noch aus. Das teilte das zuständige Veterinäramt mit.

Trichinen sind auch für Menschen gefährlich. Durch den Verzehr von infiziertem Fleisch kann es zu einer sogenannten “Trichinose” kommen. Je nach Infektionsgrad können dadurch mehr oder weniger starke Muskel- oder Gelenkschmerzen auftreten, die ohne rechtzeitige Behandlung lebenslang anhalten können. In Einzelfällen kann diese Krankheit sogar zum Tode führen. Ein positiver Befund führt daher immer zur Vernichtung des Tierkörpers. Die Trichinenuntersuchung ist in Deutschland seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben. Alle erlegten Wildschweine unterliegen der Untersuchungspflicht, informiert das Veterinäramt.

Das Veterinäramt nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jägerschaft nochmals dafür zu sensibilisieren, wie wichtig die Trichinenuntersuchung nach wie vor ist. Eine Nicht-beachtung der Untersuchungspflicht ist aufgrund der Gefährlichkeit des Parasiten deshalb auch ein Straftatbestand. Wird der unbedingten Sorgfaltspflicht nachgekommen, besteht für den Verbraucher allerdings keine Gefahr, er kann das Fleisch bedenkenlos verzehren.

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