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27.10.2014

Verantwortung für die Entwicklung des Alten Kinos liegt beim Eigentümer!

Entwicklungskonzepte müssen rechtlich tragbar sein und zu wirtschaftlicher Nutzung führen

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die künftige Entwicklung des ehemaligen Alten Kinos („Lichtspieltheater der Jugend“) zeigt sich die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) weiterhin offen für neue Nutzungskonzepte des neuen Eigentümers. Diese müssen aber geltendes Recht einhalten, insbesondere in Fragen des Denkmalschutzes.

Die bislang vorgelegten Entwicklungskonzepte sind allesamt darauf ausgerichtet gewesen, den Denkmalschutzstatus aufzuweichen, um auf diesem Wege das Baudenkmal zumindest teilweise zu beseitigen. Dies widerspricht der Rechtslage, nach der Denkmalschutz ein objektives Rechtsgut ist, welches durch die zuständige Denkmalbehörde nicht beliebig zur Disposition gestellt werden kann.

Vor dem Hintergrund des Verfalls der Bausubstanz hat die Stadt Frankfurt (Oder) den Eigentümer seit dem Jahr 2007 mehrmals angehalten, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und der Denkmalsubstanz durchzuführen. Trotz entsprechender Gerichtsbeschlüsse, die zu Gunsten der Stadt Frankfurt (Oder) ausgingen (zuletzt per Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30.04.2014), hat der Eigentümer erneut Widerspruch eingelegt, um den auferlegten Sicherungspflichten nicht nachkommen zu müssen.

Von Seiten des neuen Eigentümers, der das Gebäude im Juni 2014 erworben und für Ende August dieses Jahres Sicherungsmaßnahmen zugesagt hatte, ist der Kontakt zur Stadt vor einiger Zeit abgebrochen wordenVon Seiten der Stadt Frankfurt (Oder) ist seit dem Jahr 2011 intensiv versucht worden, das Haus zu erhalten und einer Nutzung zuzuführen. Aufgrund der Passivität des alten Eigentümers mit dem Denkmal hat die Stadtverwaltung intensiv versucht, neue Interessenten für das Gebäude zu gewinnen. Es wurden zahlreiche Gespräche geführt und von Seiten des Bauamtes Unterstützung bei der Sondierung neuer Nutzungsmöglichkeiten angeboten. Vor diesem Hintergrund wurde der Eigentümer im Jahr 2012 zwei Mal zur Anhörung zwecks Abwendung eines Modernisierungs- und Instandsetzungsangebotes nach § 177 BauGB in das Bauamt eingeladen. Beide Male ist er jedoch ohne Begründung nicht erschienen.

Des Weiteren wurde ein umfangreicher Kriterienkatalog mit verschiedenen Nutzungsvarianten erarbeitet und dem neuen Besitzer im Sommer 2014 zur Verfügung gestellt.

Die in den Jahren 2011-2013 unternommenen vielfältigen Versuche der Stadt zur Vermittlung dieses schwierigen Objektes sind insbesondere an den über lange Zeit aufrechterhaltenen überzogenen Kaufpreisvorstellungen des Eigentümers gescheitert. Die Stadt Frankfurt (Oder) ihrerseits kann keine finanzielle Förderung für die Instandsetzung oder Sanierung des Areals zur Verfügung stellen.

Die Verantwortung für die Entwicklung des Alten Kinos liegt beim neuen Eigentümer. Die Stadt erwartet, dass dieser den mit dem Erwerb des Areals eingegangenen Verpflichtungen zügig nachkommt und sich auf diesem Wege an der Entwicklung und Belebung der Innenstadt beteiligt.

Die Stadt favorisiert hierbei alle Lösungen eines möglichst öffentlichen Hauses, um auf diesem Wege Korridore, Treppen und Gestaltungselemente weitgehend erhalten und in eine veränderte Nutzung einbinden zu könnten.