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Verfahren zur Erstellung eines Mietspiegels für die Stadt

Die Neuerstellung des Mietspiegels für die Stadt Frankfurt (Oder) wurde im Februar 2011 öffentlich bekannt gemacht. Das wettbewerbliche Verfahren umfasste zwei wesentliche Leistungsbestandteile:
Zum einen die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des BGB und als zweites die Ermittlung von Grundlagen zur Festlegung von Angemessenheitsgrenzen zur Übernahme von Kosten für die Unterkunft (KdU) und Heizung für Empfänger von Sozialleistungen.
Hintergrund für die Erarbeitung des zweiten Leistungsbestandteiles ist, dass die aktuellen Änderungen der Hartz IV Gesetzgebung, sowie die neueste Rechtsprechung vom Träger der Grundsicherungsleistungen die Vorlage nachvollziehbarer Begründungen  für  die Festlegung von Angemessenheitskriterien für Kosten der Unterkunft verlangt.
An dem Wettbewerb haben sich 4 Büros beteiligt.
Im Rahmen einer Anhörung vor Vertretern der Stadt, der Wohnungswirtschaft, der Mieter und des Jobcenters präsentierten ausgewählte Büros am 24.03.2011 ihr Angebot.
Im Anschluss an diese Präsentation wurde im Rahmen einer gemeinsamen Abstimmung das Büro ausgewählt.
Den Zuschlag erhielt das Büro „F+B - Forschung und Beratung für Wohnen Immobilien und Umwelt GmbH“ – ein privates Beratungsunternehmen aus Hamburg.

Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages kann im Mai mit den Arbeiten am Mietspiegel begonnen werden. Die Erstellung ist in einem kommunikativen Verfahren unter fachlicher Leitung des beauftragten Büros beabsichtigt. Hierzu wird ein spezieller Arbeitskreis unter Beteiligung der jeweiligen Interessenvertreter gebildet.

Die Fertigstellung ist in Abhängigkeit von der umfassenden Datenerhebung für November diesen Jahres geplant.
Das Ergebnis wird dann der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt.