Aufgrund der am 22. März 2020 durch das Land Brandenburg erlassenen Eindämmungsverordnung musste der Wertstoffhof Seefichten in der vergangenen Woche vorübergehend für die Anlieferung von Sperrmüll und Grünschnitt geschlossen werden. Die Gewährleistung eines Mindestmaßes an hygienischen Bedingungen war ein mitentscheidender Aspekt, neben der Minimierung der Beeinträchtigung der Müllentsorgung durch die gewerbliche Andienung aufgrund der Zunahme der Anlieferungen aus privaten Haushalten. Auch war die Abnahme der auf den Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle durch einen Entsorger noch zu klären. Inzwischen gibt es ein belastbares Regime, um die unterschiedlichen Bedarfe zu bedienen.
Ab Mittwoch, 1. April 2020 ist die Entsorgung des Grünschnittes aus privaten Haushalten bis auf Weiteres mit Einschränkungen wieder möglich. Der Wertstoffhof öffnet dafür Montag bis Freitag von 15.30 bis 18.30 Uhr seine Tore. Das gleichzeitige Befahren des Wertstoffhofes wird auf vier Fahrzeuge begrenzt.
Der Wertstoffhof sollte nur aufgesucht werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Jede Reduzierung der sozialen Kontakte dient dem Infektionsschutz. Soweit eine Kompostierung oder Lagerung auf dem eigenen Grundstück möglich ist, sollten diese Möglichkeiten vorrangig genutzt werden. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m ist zwingend einzuhalten. Es wird um Beachtung gebeten, dass die Anlieferung und Abnahme von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof nicht möglich ist. Dafür ist die Gelbe Karte zu nutzen.
Insgesamt sollte ein respektvoller Umgang mit den Beschäftigten des Wertstoffhofes sowie mit anderen Kundinnen und Kunden selbstverständlich sein.