Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen sind am 03.04.2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis Ende 2020.
Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage unter www.bafa.de/unb bereit.