Die wegen der
Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geratenen Reisebusunternehmen können Förderhilfen in Höhe von 170 Millionen Euro abrufen.
Seit März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Fixkosten aber sind weitergelaufen. Mit dem nun aufgelegten Programm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, finanziert.
Die Hilfen werden als
nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Die Antragsformulare können auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden:
www.bag.bund.de.