Mit der Härtefallregelung zur Entlastung von Privathaushalten sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, wenn sie über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Dabei können Rechnungen von privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.
Die Höhe der Entlastung beträgt maximal 2.000 Euro.
Für Fragen ist eine Hotline eingerichtet: 0331 660-2920, Mo-Fr von 8-17 Uhr
Anträge können seit dem 08.Mai 2023 über ein bundesweites Online-Portal der Hansestadt Hamburg gestellt werden.
Auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg finden Sie weitere Informationen und den Zugang zur Online-Beantragung.