Grundsätzlich ist zu beachten, dass arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit (z.B. einzelvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen) neu abgeschlossen bzw. verlängert werden müssen, wenn diese zeitlich befristet waren und den Dezember nicht umfassten.
Ausführliche Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/frankfurt-oder/kurzarbeit
Anzeigen und Anträge zum Kurzarbeitergeld können online über die Kurzarbeit-App oder über den Upload Service der Bundesagentur für Arbeit hochgeladen werden:
www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit
Bei Fragen ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20 erreichbar.
Sofern Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen nicht über die KuG-App oder den UPLOAD Service übermitteln können, wird um Übersendung an folgende Adresse gebeten:
Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
15220 Frankfurt (Oder)