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Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
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15.12.2021

Landesregierung verschärft die Corona-Regeln

Schärfere Kontaktbeschränkungen ab 15. Dezember – Veranstaltungen auf 1.000 Teilnehmende begrenzt
Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den Krankenhäusern eine epidemische Notlage festgestellt und am 14.12.2021 Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen (Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750) gilt unverändert fort.
Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.
In sämtlichen Bereichen mit Zutritt nach der sogenannten 2G-Regel gilt in Brandenburg jetzt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Das betrifft zum Beispiel Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Verkaufsstellen des Einzelhandels, körpernahe Dienstleistungen, Gaststätten und Sport in geschlossenen Räumen (außerhalb der Sportausübung).
Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt.

Der Bußgeldkatalog wird erweitert: Jeder Person, die an einer Zusammenkunft im privaten oder öffentlichen Raum teilnimmt, bei denen gegen die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen verstoßen wird, droht ein Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro.

Diese und weitere Änderungen finden Sie hier im Überblick.