Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen (Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750) gilt unverändert fort.
Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.
In sämtlichen Bereichen mit Zutritt nach der sogenannten 2G-Regel gilt in Brandenburg jetzt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Das betrifft zum Beispiel Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Verkaufsstellen des Einzelhandels, körpernahe Dienstleistungen, Gaststätten und Sport in geschlossenen Räumen (außerhalb der Sportausübung).
Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt.
Der Bußgeldkatalog wird erweitert: Jeder Person, die an einer Zusammenkunft im privaten oder öffentlichen Raum teilnimmt, bei denen gegen die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen verstoßen wird, droht ein Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro.