Bei einer Verschmelzung werden im Liegenschaftskataster mehrere benachbarte Flurstücke auf Antrag zu einem Flurstück zusammengefasst. Die Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden und im Grundbuch als einheitliches Grundstück geführt werden, d. h. gegebenenfalls ist eine vorherige Vereinigung nötig. Weitere Informationen erhalten Sie hier...
Gebühr:
Kostenfrei
Bearbeitung:
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.
Zusätzliche Hinweise:
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt.
Rechtsgrundlagen: