Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in Frankfurt (Oder) nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, und diese als Hauptwohnung nutzen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person diese für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Der Meldeschein muss dann nur von einer der einziehenden Personen unterzeichnet werden( mit Personalausweis /Reisepass des Meldepflichtigen).
Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hinweis:
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
Für Binnenschiffer/Seeleute /Soldaten mit weniger als zweijähriger Dienstzeit und ähnliche Dienstverhältnisse sowie bei Aufenthalten in Beherbergungsstätten und Krankenhäusern und Heimen sind gemäß Brandenburgischen Meldegesetz gesonderte Regelungen zu beachten
Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass
- alle Dokumente mitziehender Personen ( z. B. Personalausweise und Reisepässe, Kinderreisepässe)
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter oder Wohnungsgeber
Antragstellung: persönliche Vorsprache des Antragstellers oder Bevollmächtigen
Rechtsgrundlagen: Bundesmeldegesetz in der geltenden Fassung