Hilfsnavigation
Oderfahrt unter der Oderbrücke Mai 2015 © Stadt Frankfurt (Oder) Diagonale © Stadt Frankfurt (Oder)
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
25.01.2021

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Antragstellung und Abschlagszahlungen beginnen im Februar
Die Überbrückungshilfe III wurde erweitert und aufgestockt.

Konkret kann die maximale monatliche Fördersumme jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen betragen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts.
Außerdem gibt es nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.