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26.09.2023

Absurder Schweigegeldvorwurf

Journalismus und Theaterkunst arbeiten Hand in Hand, um Missstände aufzudecken, anzuprangern und gesellschaftliche Debatten anzustoßen; das war die Idee hinter der Theaterpremiere „Kraftwerk – Ein Theaterabend über Kohle, Wasser und die Ewigkeit“ am Staatstheater Cottbus am zurückliegenden Wochenende.

Das Stück basiert weitgehend auf Informationen, die das Essener Recherchezentrum Correctiv zu den Folgen des Bergbaus und dem heutigen Umgang mit diesen Risiken erarbeitet hat. Bezogen auf die Anwürfe gegenüber der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) und der Stadt Frankfurt (Oder) sind diese jedoch in wesentlichen Punkten falsch.

So stellt Correctiv in die Premiere begleitenden Pressemitteilungen unter anderem die folgenden falschen Behauptungen auf:

  • Die Stadt Frankfurt (Oder) und ihre Frankfurter Wasser und Abwassergesellschaft FWA hätten sich gegenüber dem Energie- und Bergbaukonzern LEAG in einem Vergleich verpflichtet, künftig über mögliche Wasserverschmutzungen des Konzerns zu schweigen sowie auf künftige Klagen gegen die LEAG zu verzichten. Im Gegenzug hätte die Stadt fünf Millionen Euro „Schweigegeld“ erhalten.
  • Der Vergleich umfasse eine Schweigevereinbarung. Dieser entsprechend dürften die Stadt Frankfurt (Oder) und die FWA künftig nicht einmal mehr den Anschein erwecken, der Konzern gefährde oder erschwere die Trinkwasserversorgung.
  • Stadt und FWA dürften keine Klagen mehr gegen den wasserschädlichen Einfluss von Tagebauen auf ihr Einzugsgebiet erheben.
  • Oberbürgermeister René Wilke dürfe künftig nicht mehr darüber sprechen, wie der Bergbau das Trinkwasser in seiner Stadt bedroht. 
  • Die Schweigevereinbarung sei vor der Bevölkerung verheimlicht worden.

Richtig ist, dass am 27. Februar 2023 eine Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt (Oder), der FWA und der LEAG geschlossen worden ist, in deren Folge die LEAG fünf Millionen Euro für die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose bereitstellte und im Gegenzug Stadt und FWA eine Klage gegen die LEAG zurückzog.

Vorausgegangen waren lange Jahre, in denen vor allem die FWA immer wieder – auch öffentlich – vor wachsender Sulfatbelastung der Spree gewarnt hatte und im Hinblick auf das eigene Wasserwerk in Briesen, welches Wasser aus der Spree verarbeitet, eine Ertüchtigung des ebenfalls eigenen Wasserwerkes Müllrose als Lösung des Problems für durch die FWA versorgte Kommunen empfahl. In Müllrose könnte Grundwasser statt Spreewasser aufbereitet werden, so dass keine Gesundheitsgefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher entstünde. Die damit verbundenen Kosten von fünf Millionen Euro, so der Standpunkt von Frankfurt (Oder) und FWA sollten jedoch nicht in einer deutlichen Preiserhöhung für Privathaushalte und Unternehmen münden, sondern nach dem Verursacherprinzip durch den Konzern LEAG, die LMBV und das Land Brandenburg getragen werden.

Nach Jahren letztlich wenig fruchtbarer Diskussionen entschlossen sich FWA und die Stadt Frankfurt (Oder) im Jahr 2019 Klage einzureichen gegen die LEAG, speziell gegen die geplante Flutung des Cottbuser Ostsees und die damit verbundene Einleitung von Wasser in die Spree, weil damit eine weiter erhöhte Sulfatbelastung des Flusses zu erwarten sei, die für das Wasserwerk in Briesen nicht mehr regulierbar wäre.

Nach Jahren des Prozessverlaufs lag die Angelegenheit zu Beginn des Jahres 2023 beim EUGH. Kurz bevor eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden konnte, bot die LEAG den in Rede stehenden Vergleich an, der regelt, dass der Konzern die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose mit fünf Millionen Euro finanziert und die Stadt Frankfurt (Oder) sowie die FWA ihre Klage zurückziehen. Damit war für die Stadt und ihr Unternehmen das Ziel der juristischen Auseinandersetzung komplett erreicht, so dass die Annahme des Vergleiches durch verschiedene Gremien selbstverständlich folgte.

Der Text der Vergleichsvereinbarung liegt eigenem Bekunden zufolge der Redaktion des Recherchezentrums Correctiv vor. Ein Gespräch mit der Stadtverwaltung in der vergangenen Woche sollte letzte Zweifel ausräumen. Trotz besseren Wissens hat Correctiv nun die oben genannten Behauptungen öffentlich gemacht.

Richtig ist jedoch, dass die Stadt und die FWA kein Schweigegeld erhalten haben, sondern einen erheblichen Geldbetrag, um sich über die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose unabhängig vom Wasser der Spree zu machen, ohne die Entgelte erhöhen zu müssen. Richtig ist zudem, dass Stadt und FWA zwar tatsächlich zugesagt haben, verschiedene Arten von Maßnahmen gegen die LEAG künftig zu unterlassen, dies aber streng auf den Gegenstand des Vergleiches bezogen ist, also die Flutung des Cottbusser Ostsees. Für alle anderen darüber hinaus gehenden künftig eventuell auftretenden Probleme mit der LEAG sind die Stadt und die FWA in ihren Handlungen frei, auch in Bezug auf Klagen gegen schädlichen Einfluss von Tagebauen auf ihr Einzugsgebiet.

Richtig ist zudem, dass der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) auch nach Abschluss des Vergleiches das Recht hätte, darüber zu sprechen, wenn künftig der Bergbau das Trinkwasser in seiner Stadt bedrohen würde.

Dass der Vergleich Loyalitätsverpflichtungen enthält, ist grundsätzlich folgerichtig und logisch. Die entsprechenden Passagen bewegen sich im üblichen Rahmen.

Frankfurt (Oder) war die einzige Gebietskörperschaft, die sich gegen Planungen der LEAG für die Spree zur Wehr gesetzt hat. Den Landkreisen entlang der Spree oder den Bundesländern, durch die dieser Fluss fließt, also Brandenburg und Berlin, steht es jederzeit frei, eigene Maßnahmen durchzuführen. Bislang ist das unterblieben.

Den so erreichten Vergleich, der Gesundheitsrisiken vermeidet und Bezahlbarkeit garantiert, durch absurde Unterstellungen zu diskreditieren, ist nach Ansicht der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) der falsche Weg, dem wichtigen Thema der Ewigkeitsfolgen von Tagebauen und dem Umgang damit Rechnung zu tragen.