Informationsveranstaltung mit Oberbürgermeister René Wilke
Am 21. September 2023 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBP-22-002 „Hedwigs Einkaufs Park (HEP) in Neuberesinchen Frankfurt (Oder)“ und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung sind die Revitalisierung des HEP-Einkaufszentrums und damit die Erhaltung und Sicherung der Lebensqualität im Frankfurter Stadtteil Neuberesinchen. Die Maßnahmen im und am Gebäude werden komplettiert durch die Ergänzung ebenerdiger Stellplätze. Hierfür sollen Flächen des derzeitigen Stadtplatzes sowie öffentlich gewidmete Stellplätze in Anspruch genommen werden. In diese neue Erschließungsanlage sollen die vorhandenen Fuß- und Radwege eingebunden werden. Ziel ist es, die Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes zu erhalten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt mit der textlichen Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan zur Einsicht für die Dauer eines Monats vom 19. Oktober 2023 bis einschließlich 20. November 2023 öffentlich zur Einsicht aus. Die Unterlagen können währenddessen zu den folgenden Zeiten im Stadthaus, Goepelstraße 38, Foyer im 1.OG eingesehen werden:
Darüber hinaus sind die Unterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf der städtischen Website sowie über das Zentrale Landesportal für die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg zugänglich.
Neben der öffentlichen Auslegung wird am Donnerstag, 9. November 2023 eine Informationsveranstaltung mit dem Vorhabenträger sowie Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung im Erdgeschoss des HEP, Am Hedwigsberg 4 stattfinden. Auch Oberbürgermeister René Wilke nimmt daran teil. Dort können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger von 14.00 bis 18.00 Uhr über die beabsichtigte Planung informieren. Um 16.00 Uhr wird es zudem eine Präsentation mit Erläuterungen zu den Planungen geben.
Direkte Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan können während dieser Veranstaltung an die Verwaltungsmitarbeiter übergeben werden sowie während der gesamten Auslegungszeit (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt).