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10.05.2016

Die Haltung von Nutztieren nicht vergessen anzumelden

Das Veterinäramt Frankfurt (Oder) möchte alle Nutztierhaltern aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass die Haltung von Nutzierarten beim zuständigen Veterinäramt Frankfurt (Oder) anzumelden ist.

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Haltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.

Dabei ist es egal, ob es sich um eine hobbymäßige oder gewerbliche Tierhaltung handelt. Auch ein Huhn kann Krankheiten verbreiten.

Geregelt ist dieser Sachverhalt im § 26 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr – ViehVerkV (Viehverkehrsverordnung)vom 3. März 2010.

Weitere Information dazu gibt die Abteilung für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, unter (0335) 552 3940.