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Dresdner Platz 1 / Finkenheerder Straße

Grundstück befindet sich in Frankfurt (Oder) im Stadtteil Altberesinchen, ca. 1200 m vom Zentrum entfernt. Es liegt in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.

Objekt:

  • Grundstück ist unbebaut und liegt an der Nordseite des Dresdener Platzes im Sanierungsgebiet „Altberesinchen“ und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BP-03-004.2 „Neuordnung des zentralen Bereichs von Altberesinchen“
    - Medien Gas, Wasser, Abwasser, Elektro- und Telekommunikation liegen im Straßenraum an.
    - Verkehrsrechtliche Erschließung ist über die Dresdener Straße möglich.

  • Planungsrechtliche Vorgaben:
    - Mischgebiet
    - Grundflächenzahl (GRZ): 0,4, Geschossflächenzahl (GFZ): 1,2
    - Anzahl der Geschosse: 3 bis 4, Baulinie zum Dresdener Platz

Lage:
Grundstück befindet sich in Frankfurt (Oder) im Stadtteil Altberesinchen, ca. 1200 m vom Zentrum entfernt. Es liegt in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.
Unmittelbar am Grundstück befindet sich eine Straßenbahn- und Bushaltestelle.
Der Bahnhof ist ca. 2 Gehminuten entfernt.

Grundstücksdaten:
Eigentümer: Stadt Frankfurt (Oder)
Katasterbezeichnung: Flur: 61, Flurstück: 12/1, 15, 150, 151, 152 und 159
Grundstücksgröße: 2.913 m²

Nutzungsmöglichkeiten:
- u.a. Geschäfts- und Bürogebäude, Seniorenwohnen
Konkrete Nutzungsabsichten sind über eine Bauvoranfrage mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) abzustimmen.

Kaufpreis:
Der Kaufpreis (sanierungsbedingter Endwert) des Grundstückes beträgt 271.000,- € zzgl. Nebenkosten.
Die Feststellung des Kaufpreises bezieht sich auf die gegenwärtige Grundstücksqualität.

Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.

Garantieausschluss
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposés/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.