Umschreibung von Kraftfahrzeugen bei Umzug innerhalb des Landes Brandenburg im Bürgerbüro möglich
Im Zuge der schrittweisen Erweiterung des Leistungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger hat die Stadt Frankfurt (Oder) seit dem 01.07.2010 nun die Möglichkeit geschaffen, die Umschreibung des Kraftfahrzeuges bei einem Umzug innerhalb des Landes Brandenburg auch im Bürgerbüro vornehmen zu lassen. Allerdings ist dies nur in den Fällen, in denen der Halter auf eine Umkennzeichnung verzichtet, möglich. Zudem gilt diese Regelung auch nur unter der Voraussetzung, dass mit dem Umzug kein Halterwechsel verbunden ist. Sollte eine Umkennzeichnung des Kraftfahrzeugs gewünscht sein, so steht hierfür, wie bisher, ausschließlich die Kfz-Zulassungsstelle im Wladimir-Komarow-Eck 22/23 zur Verfügung.
Weiterhin wird den Frankfurtern seit dem 01.07.2010 angeboten, bei einem Umzug innerhalb der Stadt auch die Umschreibung des Kraftfahrzeugs im Bürgerbüro vornehmen zu lassen.
Es besteht somit künftig im Fall eines Umzugs innerhalb der Stadt Frankfurt (Oder) sowohl im Bürgerbüro als auch in der Kfz-Zulassungsstelle die Möglichkeit der Erledigung der Ummeldung des Wohnsitzes und der Umschreibung des Kfz.
Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses, Marktplatz 1 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr