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Oderfahrt unter der Oderbrücke Mai 2015 © Stadt Frankfurt (Oder) Diagonale © Stadt Frankfurt (Oder)
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Haben Eltern mit einem Minijob Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Eltern mit geringfügig entlohnter Beschäftigung (sogenannter Minijob) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sodass sie zwar Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 45 Abs. 5 SGB V) haben, aber nicht das Kinderkrankengeld erhalten können.