15.12.2020
Information für Grenzpendler
Die brandenburgische 24-Stunden-Regelung zum „kleinen Grenzverkehr“ mit Polen wird aufgehoben.
Ab Mittwoch, 16.12.2020 werden der grenzüberschreitende Tank- und Einkaufstourismus sowie eine Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Polen nur mit einer anschließenden 10-tägigen Quarantäne möglich sein. Das gilt auch für Reisende aus Polen, die nach Deutschland zum Einkaufen, zur Bank, zur Post oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen einreisen.
Aufrechterhalten werden Quarantänebefreiungen für Berufspendler, Studierende, Schülerinnen und Schüler. Auch der Verwandtenbesuch in Brandenburg oder in Polen wird ohne Quarantäne möglich bleiben. Entsprechende Dokumente zum Nachweis sind mitzuführen.
Bei der Einreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in Polen ist eine elektronische Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de durchzuführen.