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24.08.2022

Information zur Sprachstandfeststellung vor der Einschulung

Im Land Brandenburg wird bei den Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig ein sehr hoher Anteil von Kindern mit Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen – in den vergangenen Jahren zwischen 20 bis 30 Prozent – festgestellt. Gleichzeitig liegt die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt landesweit bei über 90 Prozent. Kindertagesstätten bieten daher einen geeigneten Rahmen, um sprachauffällige Kinder zu identifizieren und ihnen eine gezielte Förderung zukommen zu lassen, um ihre Startchancen in der Schule zu verbessern und zu mehr Chancengleichheit beizutragen. 

Seit einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie des Kita-Gesetzes im Jahr 2007 haben die Kindertagesstätten im Zusammenwirken mit den Grundschulen die Aufgabe der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung vor der Einschulung. Anknüpfend an die Schulpflicht ist die Teilnahmeverpflichtung aller Kinder an einer Sprachstandsfeststellung ein Jahr vor der Einschulung und bei Bedarf an einem Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte festgeschrieben.

In den 30 Frankfurter Kindertagesstätten mit Vorschulteil sind die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Sprachstandsfeststellung und -förderung vorhanden.

Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten angemeldet sind, erhalten entsprechende Informationen über den konkreten Ablauf in der Elternversammlung.

Alle Eltern mit Kindern, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren sind und nicht in einer Kita, sondern zu Hause betreut werden, sind gebeten, sich im Amt für Jugend und Soziales telefonisch oder persönlich für weitere Informationen zu melden. Als Ansprechpartnerin steht Karola Schulz (T: 0335 552-5119, Oderturm, Logenstraße 8, Etage 18, Zi. 18.09, bei persönlichen Gesprächen optimal mit Terminvereinbarung) zur Verfügung.