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05.09.2023

Information zur Sprachstandsfeststellung vor der Einschulung

Im Land Brandenburg wird bei den Schuleingangsuntersuchungen der Kinder regelmäßig ein hoher Anteil an Sprachauffälligkeiten und -störungen (zwischen 20 und 30 Prozent) festgestellt. Gleichzeitig liegt die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt landesweit bei über 90 Prozent. Kindertagesstätten bieten daher einen geeigneten Rahmen, um sprachauffällige Kinder zu identifizieren und ihnen rechtzeitig eine gezielte Förderung zukommen zu lassen. 

Kindertagesstätten obliegt im Zusammenwirken mit den Grundschulen die Aufgabe der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung vor der Einschulung. Anknüpfend an die Schulpflicht ist die Teilnahmeverpflichtung aller Kinder an dieser Feststellung ein Jahr vor der Einschulung und bei Bedarf an einem Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte festgeschrieben.

In den 30 Frankfurter Kindertagesstätten mit Vorschulteil sind die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung vorhanden.

Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten angemeldet sind, erhalten entsprechende Informationen über den konkreten Ablauf in der Elternversammlung.

Alle Eltern mit Kindern, die im Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind und nicht in einer Kita, sondern zu Hause betreut werden, werden gebeten, sich für weitere Informationen im Amt für Jugend und Soziales telefonisch oder persönlich zu melden.

Als Ansprechpartnerin steht Karola Schulz (Kita-Fachaufsicht, T: 0335 552-5119, Oderturm, Logenstraße 8, Etage 18, Zi. 18.09 (vorzugsweise mit Terminvergabe)) zur Verfügung.