Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt unmittelbar durch Bürgerversammlungen bzw. die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die jeweiligen Termine werden vorher im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) bekanntgegeben. Diese Beteiligung bzw. Information in elektronischer Form dient zusätzlich dazu insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit (§§ 3-4a Baugesetzbuch). Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Regel per E-Mail über den Inhalt dieser Seiten unterrichtet, um die Unterlagen aus fachlicher Sicht zu prüfen. Für das Betrachten der Dateien ist der Acrobat Reader erforderlich. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zur Datenschutz-Grundverordnung (Sh. rechts "Dokumente").
Stellungnahmen können mündlich zur Niederschrift sowie auf dem schriftlichen Weg postalisch oder per E-Mail beim Bauamt eingereicht werden (siehe Kontaktdaten rechts).
Aktuelle Bauleitplanverfahren sind derzeit:
hier: Frühzeitige Beteiligung, Fristende: 20.11.2023
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 22.11.2023 um 16:30 Uhr eine Bürgerversammlung im Stadthaus, Haus 1, 3.OG, Raum 3.107, Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder) statt. Weiterhin können während der Veranstaltung sowie innerhalb einer Frist von 2 Wochen danach Äußerungen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) zur Planung abgegeben werden.
1._BP-54-007_Öffentliche Bekanntmachung
2._BP-54-007_Beschlussblatt mit Begründung
hier: Entwurfsbeteiligung, Fristende: 20.11.2023
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt mit Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan zur Einsicht für die Dauer eines Monats, das ist vom 19.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023, im Stadthaus, Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder), Haus 1, 1.OG öffentlich aus.
1._VBP-22-002_Öffentliche Bekanntmachung
6._VBP-22-002_Vorhaben- und Erschließungsplan
7._VBP-22-002_Abwägung frühe Beteiligung
Sonstige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und Brandenburgischer Bauordnung sind derzeit: