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10.02.2021

Sichere Kinder- und Jugendhilfe in der Corona-Pandemie

Einsatz von Schnelltests und Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken

Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe ist ein hohes Gut. Es gilt daher, möglichst viele Kinder, Jugendliche und Familien auch während der Corona-Pandemie mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu erreichen. Gleichzeitig ist der Gesundheitsschutz aller Beteiligten so weit wie möglich zu gewährleisten.

Trotz aktuell sinkender Inzidenzwerte sind weiterhin notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Virusausbreitung zu treffen. Auch vor dem Hintergrund der mutierten Varianten des Coronavirus mit einem erhöhten Infektionsrisiko ist es sinnvoll, die Schutzmaßnahmen für die Kinder- und Jugendhilfeangebote zu erhöhen und mehr zu testen als bisher.

Um eine noch frühzeitigere Erkennung von Infektionen zu gewährleisten und gegebenenfalls eine Beschränkung auf Maßnahmen zu ermöglichen, die sich differenziert ausschließlich auf die jeweils betroffenen Einrichtungen konzentrieren, hat Oberbürgermeister René Wilke heute, am Mittwoch, 10. Februar 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese gilt bis zum 15. März 2021 und regelt, dass ab Mittwoch, 17. Februar 2021 die in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sowie in den stationären und ambulanten Angeboten der Erziehungshilfe tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkten Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und Familien haben, zweimal wöchentlich zur Durchführung eines Antigen-Schnelltestes verpflichtet sind. Die Tests werden den Trägern von der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ferner stellt die Stadtverwaltung den Trägern der Einrichtungen medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung.

Weiterhin plant die Stadtverwaltung die stichprobenartige, freiwillige Testung von Kindern im Vorschulalter in ausgewählten Einrichtungen nach Einwilligung der Eltern, um so Infektionen schneller zu erkennen und gefährdete Menschen besser zu schützen.