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Oderfahrt unter der Oderbrücke Mai 2015 © Stadt Frankfurt (Oder) Diagonale © Stadt Frankfurt (Oder)
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23.02.2022

Neue Corona-Verordnung für Brandenburg

Die Landesregierung hat am 22.02.2022 u.a. folgende Lockerungen beschlossen:

   • private Zusammenkünfte mit Geimpften und Genesenen können wieder ohne Begrenzung stattfinden,

   • für körpernahe Dienstleistungen, z. B. Friseur, wird wieder die 3G-Regel eingeführt,

   • für Gastronomie, Hotels und Bars gilt ab dem 04. März 2022 die 3G-Regel (bis dahin 2G),

   • ebenfalls ab dem 4. März 2022 ist unter Beachtung von 3G Sport in Innenräumen gestattet,

   • für Kinos, Theater oder ähnliche Einrichtungen gilt ab dem 04. März 2022 3G,

   • Diskotheken können unter 2G-Plus-Bedingungen ab dem 04. März 2022 wieder öffnen.

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weitgehend bestehen, so z. B. in geschlossenen Räumen wie Kino, ÖPNV, Geschäfte.

Alle Details der neuen Verordnung finden Sie hier.