• private Zusammenkünfte mit Geimpften und Genesenen können wieder ohne Begrenzung stattfinden,
• für körpernahe Dienstleistungen, z. B. Friseur, wird wieder die 3G-Regel eingeführt,
• für Gastronomie, Hotels und Bars gilt ab dem 04. März 2022 die 3G-Regel (bis dahin 2G),
• ebenfalls ab dem 4. März 2022 ist unter Beachtung von 3G Sport in Innenräumen gestattet,
• für Kinos, Theater oder ähnliche Einrichtungen gilt ab dem 04. März 2022 3G,
• Diskotheken können unter 2G-Plus-Bedingungen ab dem 04. März 2022 wieder öffnen.
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weitgehend bestehen, so z. B. in geschlossenen Räumen wie Kino, ÖPNV, Geschäfte.