Die andauernde enzootische Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland und dem Land Brandenburg ist mit einem Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände verbunden.
Kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung begünstigen ein Überdauern von HPAI-Viren in der Umwelt.
Der Vogelzug stellt einen weiteren Risikofaktor für die Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-Viren dar.
Das Eintrags- und Verbreitungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe und durch Veranstaltungen mit Geflügel ist aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres unter diesen Bedingungen hoch.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) erlässt daher mit einer neuen Tierseuchenallgemeinverordnung zur aviären Influenza (Vogelgrippe) besondere Vorschriften für Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sowie die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe:
Die erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung gilt mit Wirkung vom 9. Oktober 2023.
Tierseuchenallgemeinverfügung AI vom 27.09.2023 (PDF, 248 kB, Tierseuchenallgemeinverfügung AI vom 27.09.2023)
Merkblatt für Geflügelhalter (PDF, 533 kB, Merkblatt für Geflügelhalter)
Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich mit Fragen zur aviären Influenza an das Veterinär- und Lebensmittelamt Frankfurt (Oder) (T: 0335 552-3940, E: vet@frankfurt-oder.de) wenden.