Bewerbungen bis 29. September möglich
Die Stadt Frankfurt (Oder) sucht Bewerberinnen und Bewerber für die im Dezember 2023 anstehende Neuwahl der im Stadtgebiet eingerichteten zwei Schiedsstellen. Im Falle einer Entscheidung zur gegenseitigen Vertretung der Schiedsstellen wird die Wahl von stellvertretenden Schiedspersonen entbehrlich.
Nach dem Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz nehmen die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden und vom Direktor des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) zu bestätigenden/berufenden Schiedspersonen und gegebenenfalls die jeweiligen stellvertretenden Schiedspersonen ihre Aufgaben ehrenamtlich für eine fünfjährige Amtsperiode wahr.
Die Tätigkeit der Schiedsstellen dient im Grundsatz der außergerichtlichen Schlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher und teils auch nichtvermögensrechtlicher Art. Dazu gehört die nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz vorgeschriebene vorgerichtliche Streitbeilegung in bestimmten nachbarrechtlichen Angelegenheiten sowie in Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie dürfen nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben und sich nicht im Vermögensverfall befinden. Schiedspersonen sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der jeweiligen Schiedsstelle wohnen sowie über Urteilsvermögen, Zuverlässigkeit und ausgleichende Fähigkeiten verfügen.
Die nach den Vorstellungsgesprächen für die Wahl vorgesehenen (stellvertretenden) Schiedspersonen haben ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister – Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde – zu beantragen, welches auch dem Direktor des Amtsgerichtes im Rahmen der Bestätigung vorgelegt wird.
Im Falle der erstmaligen Bestellung zur (stellvertretenden) Schiedsperson ist ein Einführungslehrgang vorgesehen.
Bei Interesse an dem beschriebenen Ehrenamt sind Anschreiben und Lebenslauf bis Freitag, 29. September 2023 postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:
Stadt Frankfurt (Oder)
Rechtsamt
Logenstraße 8
15230 Frankfurt (Oder)
Telefonische Anfragen können Susanne Winkler (Rechtsamt, T: 0335 552-3000) gerichtet werden.