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07.01.2016

Oberbürgermeister und Kämmerin kämpfen um Haushaltsgenehmigung

Zum Jahresende hat das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales als oberste Kommunalaufsicht in einem Anhörungsschreiben an Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke die geplante Nichtgenehmigung des städtischen Haushalts für das Jahr 2015 mitgeteilt.

Ausgehend von dem im Haushaltsentwurf ausgewiesenen strukturellen Defizit in Höhe von rund 15,9 Mio. Euro und den nach Ansicht des Landes bis 2018 weiter steigenden Kassenkrediten führte das Ministerium fünf Gründe für die beabsichtigte Versagung der Zustimmung auf. Nach Lesart des Ministeriums werde sich die Haushalts- und Finanzsituation bis zum Jahr 2018 im Grundsatz weder verbessern noch verschlechtern. Zudem habe die Stadt die in einem Anfang 2015 ergangenen Haushaltserlass des Landes enthaltenen Auflagen nicht erfüllt, was bei den Prüfern Zweifel am Konsolidierungswillen aufkommen ließ.

Die Stadt hatte dem Ministerium einen ersten Zwischenbericht zur Umsetzung der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt. Die Aufsicht monierte nun, dass in diesem weder die Auswirkungen insbesondere auf die Personalstruktur noch die sich hieraus ergebenden Einsparungen dargestellt worden seien.

Kritisiert wurde auch, dass die Entgeltordnung zu den städtischen Sportanlagen nicht gesetzeskonform sei, da die Kalkulation der Entgelte nicht dem Gebot der Kostendeckung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) entspreche.

Auf Ablehnung stießen auch die Haushaltssicherungsmaßnahmen, die die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH sowie das Brandenburgische Staatsorchester Frankfurt (Oder) (BSOF) einbezogen. So sei die zwischen der Stadt und dem städtischen Wohnungsunternehmen geplante Vereinbarung über Konsolidierungsbeiträge in Höhe von je rund 600.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018 noch nicht beim Ministerium eingegangen und hätte folglich nicht bewertet werden können. Die geplante Reduzierung des städtischen Anteils für das Orchester um 500.000 Euro ab dem Jahr 2017 durch eine stärkere Beteiligung der Landkreise wurde landesseitig noch nicht anerkannt.

Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke hat nun von der Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zum Anhörungsschreiben abzugeben, Gebrauch gemacht. „Die beabsichtigte Versagung der Genehmigung des Haushalts ist für mich nicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht hat die Stadt Frankfurt (Oder) sehr wohl alle von der Kommunalaufsicht gestellten Auflagen gemäß des Haushaltserlasses vom 26.1.2015 erfüllt.“, argumentiert das Stadtoberhaupt.

So habe die Kommunalaufsicht noch vor der Anhörung die Berichterstattung der Stadt zur Einhaltung der Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung als „vorbildlich umgesetzt“ bewertet. Auch die vorläufigen Ergebnisse zu den Jahresrechnungen zeigten ganz deutlich, dass stringent auf den weiteren Abbau der strukturellen Defizite hingearbeitet wurde, und dies mit Erfolg. „Allein in den Jahren 2010 bis 2014 konnten die Fehlbeträge um rund 20 Mio. Euro verringert werden. Der Haushaltsausgleich hat oberste Priorität und an dem geplanten Ausgleich ab 2018 wird weiterhin festgehalten.“

Auch die Entwicklung der Kassenkredite geht in die richtige Richtung. Das Ergebnis stellt sich erheblich positiver dar als geplant. So ist die Inanspruchnahme der geplanten Kredite von 147,0 Mio. Euro Ende des Jahre 2015 um rund 23,5 Mio. Euro unterschritten worden.

Zur Kritik an der Umsetzung der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung merkt der OB an, dass der Zwischenbericht im Ergebnis einer vorherigen Abstimmung beim MIK erarbeitet wurde. Am Ziel der Stellenreduzierung von 30 Vollzeitstellen wird festgehalten.

Auch der Beanstandung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt tritt er in seinem Schreiben entgegen. Die entsprechende Entgeltordnung sei überarbeitet und am 5.11.2015 durch die Stadtverordneten beschlossen worden.

Auch an der Einbeziehung der Wohnungswirtschaft in die Konsolidierung werde nicht gerüttelt. Der Konsolidierungsbeitrag werde derzeit mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Sollten diese nicht ausreichen, würde der Gesellschaft in Höhe der fehlendenden Beträge Gewinn entzogen.

Mit Blick auf die geplanten Steuererträge und die Zuweisungen, die vom Land als zu hoch bewertet werden, verweist Kämmerin Corinna Schubert auf den Haushalt des Landes Brandenburg, die aktuellen Steuerschätzungen und die aktuellen Flüchtlingszahlen, die auf Empfehlung des MIK in die Berechnungen einbezogen wurden.

Erneuert wird zudem die Forderung nach einer Überführung der Einrichtung in einen Stiftungsverbund und die stärkere Einbeziehung der Umlandkommunen über das Instrument des Finanzausgleichsgesetzes (FAG).

Die Stadt fordert erneut eine rasche Entlastung des städtischen Haushalts bei der Finanzierung des Brandenburgischen Staatsorchesters ab 2017, um das gemeinsame Ziel von Land und Kommune zum Erhalt dieser Institution sicherzustellen. .

Generell fordert die Stadt, dass man zur üblichen Praxis zurückkehrt, die Anpassungen von HSK-Maßnahmen bei Bedarf vorzunehmen. Der Anpassungsbedarf kann aus Sicht von Oberbürgermeister und Kämmerin nicht als Grund für eine Versagung der Haushaltsgenehmigung herangezogen werden.