Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Anglerprüfung bestanden hat (Bbg. Fischereigesetz § 19).
Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am Donnerstag, den 19. Oktober 2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Stadthaus, Goepelstraße 38, statt.
Bewerber können sich noch bis spätestens 05.10.2017 zur Teilnahme an der Anglerprüfung im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 bei der Unteren Fischereibehörde anmelden. Telefon: 0335/ 552-3214 oder E-Mail an Jens.Goeritz@frankfurt-oder.de.
Anträge und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder).
Die Bewerber müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Bei Abgabe der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im Internet unter
http://www.luis.brandenburg.de/l/fischerei/pruefung/L7100024/ veröffentlicht.