Hilfsnavigation
Oderfahrt unter der Oderbrücke Mai 2015 © Stadt Frankfurt (Oder) Diagonale © Stadt Frankfurt (Oder)
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
24.04.2024

Sachbearbeiter/-in Sozialhilfe SGB XII/ SGB IX (m/w/d)

Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität, Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.

Im Amt Jugend und Soziales, Abteilung Soziales und Wohnen, Gruppe Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

„Sachbearbeiter/-in Sozialhilfe SGB XII/ SGB IX (m/w/d)“

zu besetzen. 

Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet möglichst in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).

Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Der künftige Aufgabenbereich umfasst:

1.  Leistungen der Sozialhilfe nach den Bestimmungen des SGB XII/SGB IX

  • Aufnahme der Erst- und Folgeanträge, Prüfung von vorliegenden Unterlagen (ggf. Amtshilfeersuchen) sowie Anrechnung aller zu berücksichtigenden Einkünfte für die Bewilligung, Kürzung, Ablehnung und Einstellung von laufenden und einmaligen Leistungen nach den Besonderheiten des Einzelfalles/Ermessensausübung
  • Berechnung der Gesamtleistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles, im Regelfalle sofortige Entscheidung über unmittelbar erforderlich werdende Leistungen sowie Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten, Ermessensausübung
  • Prüfung und Entscheidung über Form der Hilfe (Darlehen/Beihilfe/Aufwendungs- und Vermögenseinsatz) / Ermessenausübung
  • Beratung bzw. Unterstützung der Hilfesuchenden bei der Beantragung anderer Sozialleistungen, der Einleitung von Widerspruchsverfahren oder beim Stellen von Änderungsanträgen (z. B. Steuerklassenwechsel)
  • Prüfung und Entscheidung infolge regelmäßiger Überwachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, regelmäßiger Vorsprachen und Bemühungen des Hilfesuchenden um Arbeit

2. Hilfeplanung/Auswegberatung SGB XII, Gesamtplanverfahren für Leistungen SGB IX, Gewährung Persönliches Budget

  • Sozialanamnese:
    • Ermittlung der individuellen Problemlagen, Hindernisse und aktivierbaren Ressourcen der Antragsteller, Erfassung der Beratungsfelder mit den erforderlichen Angaben zur Person, den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen und den individuellen Beratungsfeldern
    • Einleitung von Hilfsangeboten zur Vorbeugung, Änderung, Beendigung der Sozialhilfe, Motivation zur Selbsthilfe
  • Wiedereingliederungsvereinbarung geeigneter Hilfesuchenden in Projekte und Trainingsmaßnahmen
  • Führen der Beratungsgespräche (ggf. auch in der Wohnung der HS) und Erstellung eines individuellen Hilfeplanes oder einer Beratungsvereinbarung mit dem HS sowie sonstigen Betroffenen und Einzubeziehenden, z. B. Vermieter, Versorgungsunternehmen, Vertreter von caritativen Verbänden und sozialen Einrichtungen – Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen usw. –
  • Planung und Durchführung der Hilfeplankonferenz:
    • Erarbeitung von Maßnahmen und Teil/Zielen mit den zu Beteiligenden, Festlegung der Prioritäten und der Mitwirkungspflichten des HS
    • Erfassung und Einbeziehung eigener Vorstellungen der HS zur Problemlösung, Begleitung/Betreuung bei der schrittweisen Entwicklung des Selbsthilfestrebens, ergebnisorientierte Koordination der Hilfsangebote und
    • Begleitung des HS im Rahmen einer Erfolgskontrolle
    • Flexible Anpassung des Hilfeplanverfahrens an aktuelle Veränderungen und kontinuierliche Absprachen unter den Beteiligten (Fortschreibung)
    • Sicherstellung und Steuerung, Koordination der weiteren Bearbeitung
    • Schaffung und laufender Ausbau von Kontakten mit sozialen und caritativen Einrichtungen, die in die Bearbeitungs-prozesse  einbezogen werden müssen
  • Bereitstellung der erforderlichen Daten im Rahmen des Controllings, Kostenkontrolle während des Hilfebezuges und abschließende Einsparungserfassung nach erfolgreicher Veränderung oder Ausstieg aus der Hilfe

3.  Kostenerstattungsansprüche

  • Geltendmachung eigener Erstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern  
  • Prüfung und Entscheidung von Anmeldungen von Erstattungsansprüchen von anderen Leistungsträgern
  • Überwachung und Abwicklung von Erstattungsansprüchen in Form von Bezifferung, Sollstellung  und Überwachung der Zahlungseingänge

4. Kostenersatz, Rückforderung zu Unrecht erlangter oder darlehensweise gewährter
     Sozialhilfe

  • Anhörung vor Erlass des belastenden Verwaltungsaktes sowie Entscheidung der Geltendmachung
  • Prüfung der Leistungsfähigkeit, ggfs. Festsetzung, Sollstellung und Überwachung der Zahlungseingänge
  • Prüfung und Vornahme der Aufrechnung bzw. Überprüfung der Zahlungseingänge und Bearbeitung bei Ratenzahlungen
  • Ggf. Entwurf von Strafanzeigen wegen Betruges
  • Entscheidungsvorbereitende Bearbeitung von Stundungs-/Niederschlagungs- und Erlassanträgen
  • Abrechnung der Aufwendungen, Sollstellung und Überwachung der Zahlungseingänge

5. Führen und Bearbeiten von Statistiken

  • Monatliche statistische Erfassung und sachlich richtige Bearbeitung aller lfd. Fälle gem. WoGG, LAufnG sowie aller  Beihilfefälle
  • jährliche statistische Erfassung aller Leistungsfälle

6. Widerspruchsbearbeitung

  • Erlass von Widerspruchs- und Abhilfebescheiden

Wir bieten:

  • eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in der Entgeltgruppe 9c
  • zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
  • eine bessere Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitregelungen und mobile Arbeit
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
  • monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
  • einen jährlichen Teamtag

Wir erwarten:

  • abgeschlossener Hochschulabschluss (Bachelor) oder ein vergleichbarer Abschluss mit Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst  vorzugsweise z.B. Bachelor of Arts  Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Bachelor öffentliche Verwaltung Brandenburg

oder

  • Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in (m/w/d), Diplomverwaltungswirt/-in (m/w/d)

oder

  • sonstige anerkannte Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst z.B. Angestelltenlehrgang II 

Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.

Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 22.05.2024 an die

Stadt Frankfurt (Oder)

Amt für zentrale Dienstleistungen

Abteilung Personal/ Organisation

Postfach 1363

15203 Frankfurt (Oder)

oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an: personalverwaltung@frankfurt-oder.de

Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.

Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.