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16.04.2024

Sozialarbeiter/-in Qualitätsentwicklung Jugendhilfe (m/w/d)

Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität, Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.

Im Amt Jugend und Soziales, Abteilung Jugend, Familie und soziale Dienste der Stadt Frankfurt (Oder) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

„Sozialarbeiter/-in Qualitätsentwicklung Jugendhilfe (m/w/d)"

zu besetzen. 

Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet möglichst in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).

Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Der künftige Aufgabenbereich umfasst:

1. Unterstützung der Leitung bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kinder- und Jugendhilfe u.a. bei:

  • der Entwicklung und Durchsetzung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie geeigneter Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (§ 79a SGB VIII) unter besonderer Beachtung der inklusiven Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen,
  • der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards zur Gewährung und Erbringung von Leistungen durch den ASD (einschl. Gefährdungseischätzung nach SGB VIII, § 8a),
  • der Aktualisierung und Anpassung bestehender Verfahren und Vereinbarungen im Zuge der Umsetzung der Novelle im SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz),
  • der Fortschreibung der Handlungsinstrumente der SozArb im ASD im Gesamtverfahren Kinderschutzund Mitwirkung bei der Fortschreibung des kommunalen Handlungsleitfadens „Kinderschutz“,
  • der Beratung von Trägern und anderen externen Organisationseinheiten der Jugendhilfe bei der Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten (institutioneller Kinderschutz),
  • der Diskussion zur Optimierung vorhandener Beteiligungs- und Netzwerkstrukturen der öffentlichen und freien Trägerlandschaft,
  • der (Neu-)Entwicklung und/ oder Fortschreibung von Standards der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Jugendhilfe (z.B. Kitas; Suchtberatung; Schulen; Polizei; Trägern der Familienförderung und der Frühen Hilfen, Jobcenter; Kliniken, Trägern der Eingliederungshilfen)
  • der Mitwirkung in Gremien und Netzwerken (z.B. in den AG´s 78; den Stadtteilkonferenzen, der AG Kinderschutz u.a.)

2. Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als insoweit erfahrene Fachkraft

  • Beratung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, in Fragen der Einschätzung der Kindeswohlgefährdung (KWG - SGB VIII§ 8b) und der Erarbeitung und Etablierung von geeigneten Verfahren im Umgang mit KWG,
  • Beratung und Anleitung und Übermittlung von Informationen durch/ von Berufsgeheimnisträgern bei Informationsübermittlungen bei Kindeswohlgefährdung (KKG § 4),
  • Beratung der Träger von Kinder- und Jugendeinrichtungen bei der Anwendung fachlicher Handlungsinstrumente zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
  • Beratung der ASD Fachkräfte in Einzelfällen (bei Bedarf).

3. Qualifizierung der Netzwerkarbeit im Kinderschutz in den sog. „Frühen Hilfen“ u.a. durch

  • Weiterentwicklung der Informationsstrukturen über vorhandene Unterstützungs- und Hilfsangebote für (werdende) Mütter/ Väter,
  • Initiierung der kooperativen Zusammenarbeit aller in Frage kommenden Akteure in den „Frühen Hilfen“ (u. a. Klinikum, Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen, Therapeuten, ProFamilia, Gesundheitsamt/ Baby-Besuchsdienst, freie Träger der Jugendhilfe),
  • Aufbau eines Netzwerkes „Frühe Hilfen“ und dessen Verankerung in der Netzwerkelandschaft der Jugendhilfe/ des Kinderschutzes in der Stadt Frankfurt (Oder),
  • Initiierung und Begleitung bei der bedarfsgerechten Entwicklung von Angeboten der Frühen Hilfen

4. Wahrnehmung der Abwesenheitsvertretung der/ des Verfahrenslotsen (m/w/d)/  anlassbezogene Co-Arbeit

Wir bieten:

  • eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in der Entgeltgruppe S 15
  • zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
  • eine bessere Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitregelungen sowie mobile Arbeit
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
  • monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
  • einen jährlichen Teamtag

Wir erwarten:

  • staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ -pädagoge bzw. staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/ -pädagogin (m/w/d) im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes

oder    

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) – Soziale Arbeit

oder

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) u. a. in den Bereichen:
    • Berufspädagogik,
    • Erziehungs-, Bildungswissenschaften,
    • Sozialwissenschaften, -management, Soziologie

sowie

  • abgeschlossene Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft vorhanden oder nachholbar
  • nachgewiesene Berufserfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.

Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 14.05.2024 an die

Stadt Frankfurt (Oder)

Amt für zentrale Dienstleistungen

Abteilung Personal/ Organisation

Postfach 1363

15203 Frankfurt (Oder)

oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an: personalverwaltung@frankfurt-oder.de

Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.

Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.