Wie im Februar 2023 angekündigt erfolgte im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) an Ampelkreuzungen mit dem beschilderten Grünpfeil (Zeichen 720 StVO) eine standortbezogene Bewertung zum weiteren Einsatz des Pfeiles.
Insgesamt wurden dabei 34 Grünpfeile an 22 Ampelkreuzungen hinsichtlich verschiedener Kriterien untersucht. Da es für eine Beschilderung mit dem Grünpfeil keine Einsatzkriterien, sondern laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung und der Richtlinie für Lichtsignalanlagen ausschließlich Einschränkungen des möglichen Einsatzbereiches gibt, dienten Letztere bei der Bewertung als Grundlage.
An folgenden Standorten gibt es Änderungen:
- Von der Cottbuser Straße in die Leipziger Straße ist der Grünpfeil abgeordnet und durch ein Räumsignal mit Pfeilen ersetzt worden. An dieser Stelle kommen mehre Faktoren zum Tragen. Dazu zählen die Unfalllage an der Kreuzung, die teilweise schlechte Einsehbarkeit der freigegebenen Verkehrsrichtung, die Schulwegsicherung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie die häufige Missachtung der Pflicht zum Anhalten am Grünpfeil.
- Von der Robert-Havemann-Straße in die Straße Am Goltzhorn wird der Grünpfeil kurzfristig abgeordnet, da der Einsatz bei Überquerung einer Furt für den Fahrradverkehr, die auch im Gegenverkehr genutzt wird, nicht zulässig ist. Das Verkehrsaufkommen selbst kann durch die Grünphase ausreichend abgewickelt werden.
- Von der Dr.-Hermann-Neumark-Straße in die Karl-Marx-Straße wird der Grünpfeil mit dem für 2024 geplanten Ampelumbau abgeordnet und durch ein Räumsignal mit Pfeilen ersetzt. An dieser Stelle besteht der Einsatzkonflikt mit der zum Teil vorhandenen Blindensignalisierung, die im Rahmen des Umbaus zudem erweitert werden soll.
- Von der Rathenaustraße in die August-Bebel-Straße wird der Grünpfeil abgeordnet, da keine ausreichende Sicht auf die freigegebene Verkehrsrichtung – sprich die August-Bebel-Straße – besteht. Die Umsetzung erfolgt nach Prüfung der verkehrstechnischen Auswirkungen und ggf. erforderlicher Anpassung der Ampel.
An folgenden Standorten wird der Einsatz des Grünpfeiles und der Verkehrsablauf fortführend beobachtet und eine Entscheidung später getroffen:
- Von der Franz-Mehring-Straße in die Rosa-Luxemburg-Straße sowie von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Franz-Mehring-Straße: Hier ist teilweise eine hohe Missachtung der Pflicht zum Anhalten festgestellt worden, was v.a. Gefahrenpotential in Hinblick auf den nahegelegenen Schulstandort mit dem entsprechenden Fußgänger- und Fahrradverkehren birgt.
- Von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Kieler Straße sowie von der Kieler Straße in die Karl-Liebknecht-Straße: Bei dieser Kreuzung handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle. Daher sind zielgerichtete Maßnahmen zu prüfen, die die Unfallzahlen reduzieren.
- An der nördlichen Rampe der Autobahnanschlussstelle Frankfurt (Oder) West auf die nach Süden führende B 112, da hier auf eine Straße mit hohem Geschwindigkeitsniveau eingebogen wird.
Die Abordnung der verbliebenen Grünpfeile ist nach erfolgter Bewertung gegenwärtig nicht vorgesehen. Eine perspektivische Abordnung bei sich ändernden Rahmenbedingungen ist jedoch möglich.
Für thematische Rückfragen steht Daniel Nickel (Sachgebiet Verkehrstechnik, Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, T: 0335 565-3782, E: Ampelmanagement@frankfurt-oder.de) zur Verfügung.