Im Jahr 2023 werden wieder Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt, die in der nächsten Amtszeit von 2023 bis 2028 gemeinsam mit Berufsrichterinnen und -richtern in Strafverfahren an den Amts- und Landgerichten im Land Brandenburg Recht sprechen sollen.
Wie werde ich Schöffin oder Schöffe? Welche Voraussetzungen und Kenntnisse bedarf es zur Ausübung des Amtes? Wie und wo kann sich beworben werden? Auf diese Fragen wird in einem Seminar an der Volkshochschule Frankfurt (Oder) am Mittwoch, 18. Januar 2023 von 18.30 bis 20.45 Uhr eingegangen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg und Berlin e. V. in den Räumen der VHS (Gartenstraße 1) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldungen sind online bzw. über das Sekretariat der Volkshochschule möglich (E: buero@vhs-frankfurt-oder.de, T: 0335 542025).
Das Seminar vermittelt grundlegendes Wissen zur Rolle der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Strafprozess. Schöffinnen und Schöffen können alle Brandenburgerinnen und Brandenburger deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 25 und 69 Jahren werden. Es werden um die 2.200 Bürgerinnen und Bürger für die Schöffengerichte/Jugendschöffengerichte und die Strafkammern/Jugendstrafkammern in Brandenburg gesucht.