Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Alle Eltern haben jedoch unabhängig vom Anspruch auf Kinderkrankengeld zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz. Weitere Informationen finden Sie in den Fragen: - Welche Unterstützung erhalten privat krankenversicherte Eltern? ∙Besteht neben dem Anspruch auf Krankengeld auch ein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz?