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Winzerring 12a/b

ehemaliges Kitagrundstück

 

Objekt:

ehemaliges Kitagebäude
 
Im Flächennutzungsplan von Frankfurt (Oder) befindet sich das Erwerbsgrundstück in einem Bereich, der als Wohnbaufläche dargestellt ist. Es befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. sonstiger Satzungen.
Bei Abriss des Bestandsgebäudes ist eine Neubebauung im Rahmen des nachwirkenden Bestandsschutzes planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch möglich. Die Zulässigkeit von Nutzungen wird durch den Gebietscharakter als „Allgemeines Wohngebiet“ bestimmt.
Gewerbliche Nutzungen und Nutzungen nach §4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe u.ä.) sind auszuschließen.
Eine bauordnungsrechtliche Beurteilung kann nur im Zusammenhang mit einer konkreten Bebauungsabsicht erfolgen.
Grundstück unterliegt dem Wirkungsbereich der BaumSchVOFF vom 12.11.2009, Amtsblatt 20 vom 02.12.2009.
Stadtgebiet ist mit Strom, Wasser, Telefon, Erdgas und zentralem Abwasser erschlossen. Erwerbsgrundstück ist neu zu erschließen.

Lage:

Das Grundstück befindet sich in einem innerstädtischen Wohngebiet, in Randlage zum Winzerring, ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt.
Verkehrstechnisch ist Erwerbsgrundstück gut erschlossen. Haltestellen der Straßenbahn befinden sich im Bereich der Leipziger Straße, die der Stadtbuslinie in der Puschkinstraße.

Grundstücksdaten:

Flur: 74
Flurstücke: 59, 77, tlw.  
Grundstücksgröße: ca. 5.050 m²

Nutzungsmöglichkeiten:

Wohnbauten (z.B. 2 Stadtvillen als Mehrfamilienhäuser), Bebauung für soziale Zwecke

Kaufpreis:

Der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 150.000,00,- €, zzgl. Nebenkosten

Die Einsichtnahme in die Unterlagen der o. g. Immobilie ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.

Garantieausschluss
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposés/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.

Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.