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ehemaliges Internat, Puschkinstraße 1-2

Objekt

Das Grundstück ist unbebaut und liegt an der Nordseite der Cottbuser Straße im Sanierungsgebiet „Altberesinchen“ und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BP-03-004.1 „Altberesinchen Baufeld 1“.
Medien Gas, Wasser, Abwasser, Elektro- und Telekommunikation liegen im Straßenraum an.
verkehrsrechtliche Erschließung ist nur über die nordöstliche Fürstenberger Straße möglich.
 

Zustandsmerkmale

  • Nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Frankfurt (Oder) (9. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 25.10.2013) liegt das Grundstück in einer Mischbaufläche.
  • Grundstück liegt in einer Bodenrichtwertzone, die als Mischgebiet (MI) ausgewiesen ist. Das Maß der zulässigen baulichen Nutzung beträgt nach § 17 BauNVO für die Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 und für die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2.
  • Die vorhandene Bebauung liegt in einem Bereich, der auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch zu betrachten ist.
  • Das Grundstück befindet sich im Bereich des integrierten teilräumlichen Konzeptes (ITK) Potsdamer Straße einschließlich Stadtumbaugebiet Potsdamer Straße. 
  • Die Medien Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation sowie Fernwärme liegen auf dem Grundstück an. Das Grundstück liegt im Bereich der Fernwärmesatzung. 
  • Für die straßenbauliche Maßnahme „Leipziger Straße“ werden seitens der Stadt Frankfurt (Oder) Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 10 KAGBbg erhoben. Eine Endabrechnung ist noch nicht erfolgt. Die für das Erwerbsgrundstück anfallenden Kosten sind durch den Grundstückseigentümer zu übernehmen.
  • Von der Puschkinstraße beginnend befindet sich auf dem Grundstück der Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH, Flur 76, Flurstück 24, ein mit Fördermitteln neugebauter Gehweg und ein Teil des Wendehammers. Dieser Weg ist durch Eintragung eines Wegerechtes dinglich zu sichern, ggf. öffentliche Widmung.
  • Ein Erwerb der Wegefläche von der Wohnungswirtschaft (ca. 600 m²), auch zum Abstandsflächennachweis auf eigenem Grundstück, ist durch den zukünftigen Eigentümer zu verhandeln. Die sich anschließende Verkehrsfläche in Richtung Potsdamer Straße ist bereits öffentlich gewidmet. Widmung wird vom zukünftigen Eigentümer übernommen.
  • Die fußläufige Verbindung von der Puschkinstraße zur Potsdamer Straße ist auch zukünftig als Verkehrsfläche zu erhalten. 
  • Bestehende Leitungsbestände auf den Grundstücken sind zu übernehmen bzw. grundbuchlich zu sichern.

Lage:

Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit gemischt genutzten Bau-flächen nördlich des Kreuzungsbereiches Leipziger Straße/ Puschkinstraße ca. 1,5 km vom Zentrum entfernt.
Das Objekt Puschkinstraße 1-2 ist ein ehem. Wohnheim und befindet sich in der Nähe zu Bildungseinrichtungen
Oberstufenzentrum und dem Haus der Wirtschaft mit dem bbw Bildungszentrum.
Verkehrstechnisch ist das Erwerbsgrundstück gut erschlossen und mittels Bus gut zu erreichen. Die Entfernung zum Bahnhof beträgt ca. 1 km.
Die verkehrliche Erschließung des Grundstückes erfolgt rückwärtig über die Potsdamer Straße.
 

Grundstücksdaten:

Stadt Frankfurt (Oder)   
Flur: 76, Flurstück: 25  
Flur: 77, Flurstücke 45, tlw. und 46
Gesamtgrundstücksgröße: ca. 6.200 m²

zzgl. einer Teilfläche des Grundstückes der Flur 76, Flurstück 24 in
Größe von ca. 600 m²
Eigentümer: Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH
 

Nutzungsmöglichkeiten:

 
In der Örtlichkeit ist ebenfalls von einer möglichen Mischnutzung auszugehen. Mit der nahen Leipziger Straße, bieten sich jedoch sensible Nutzungen nicht an. Im Folgenden werden (nicht abschließend) Möglichkeiten benannt:
- Lehrlings- oder Studentenwohnheim
- Hotel- Fahrradpension- oder Hostelnutzung
- Geschäfts-, Bürogebäude, Dienstleistungen
 

Kaufpreis:

Der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 440.000,00 €, zzgl. Nebenkosten.
Die Feststellung des Kaufpreises bezieht sich auf die gegenwärtige Grundstücksqualität.
 
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.
 
Garantieausschluss
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.