Sie brauchen eine staatliche Anerkennung Ihrer Schule für Gesundheitsberufe, um in folgenden Gesundheitsberufen ausbilden zu können:
- Diätassistentin und Diätassistent,
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer,
- Hebamme und Entbindungspfleger,
- Logopädin und Logopäde,
- Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
- Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTA),
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (MTL),
- Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTR),
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
- Orthoptistin und Orthoptist,
- Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA),
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
- Podologin und Podologe,
- Rettungsassistentin und Rettungsassistent.
- ausgefüllter Erhebungsbogen (Erhebungsbogen wird vom LAVG bereitgestellt)
Unterlagen, die im Erhebungsbogen gefordert werden:
1.Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister o.ä. (in amtlich beglaubigter Form)
2. ggf. Gesellschaftervertrag oder Satzung
3.Vertrag/ Verträge mit entsprechendem Krankenhaus/ Krankenhäusern
4. amtliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person/en (im Original)
5. Schlüssiges Finanzierungskonzept, ggf. Bestätigung der pflegesatzfinanzierten Ausbildung, ggf. Finanzierungszusage des Arbeitsamtes o.ä.
6. Sicherungskonzept, welches eine Kapazitätsauslastung nachvollziehbar belegt
7. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
8. Muster des Ausbildungsvertrages
9. Schulordnung der zukünftigen Schule
10. Angaben zur Leitung der Schule/ zur Stellvertretung / den Lehrkräften
Geforderte Unterlagen von allen Lehrkräften:
11. Ausbildungsunterlagen:
- Curriculum der Schule, basierend auf dem Rahmenplan (sofern in diesem Beruf vorhanden) des Landes Brandenburg (Verzahnung der Themenbereiche, konkrete Angaben der Stunden, theoretischer und praktischer Unterricht, Methoden und Leistungsüberprüfungen u.a.)
- Rahmenablaufplan theoretischer und praktischer Unterricht an der Schule/ praktische Ausbildung
- Einsatzbereiche in der praktischen Ausbildung/ Anzahl der Praktikumsplätze für den jeweiligen Beruf:
- Fachbereiche mit Anzahl der Praktikumsplätze auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des jeweiligen Berufes
- Kooperationsvereinbarungen ggf. im Entwurf bzw. Bereitschaftserklärungen der Einrichtungen, sofern die Ausbildung nicht in der Ausbildungseinrichtung stattfindet, unter Angabe der jeweiligen Platzzahl und der Dauer der Praxiseinsätze
- Nachweis der Qualifikation der Praxisanleiter (auf der Grundlage des jeweiligen Berufsgesetzes)
- Praktikumsaufträge
12. räumliche und sächliche Ausstattung (Grundlage bildet hierfür die Gesundheitsberufeschulverordnung des Landes Brandenburg vom 25.02.2015)
- Eigentumsnachweis bzw. Mietverträge
- Genehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Nutzung der Räume für Unterrichtszwecke
- Nachweis (Bauplan, Grundrisse etc.) geeigneter und barrierefreier Ausbildungsräume und weiterer zum geordneten Ablauf einer Ausbildung erforderlichen Räume (Klassenräume mindestens 2m² je Schülerplatz mit zusätzlich 10m² Bewegungsraum)
- Raumnutzungsplan
- Aufstellung der Lehr- und Lernmittel
- Nachweis, dass eine fachwissenschaftliche Bibliothek für Lehr- und Lernzwecke vorhanden ist
- Nachweis der Überprüfung der technischen Geräte usw. nach MedGV/ MPBetriebVO; TÜV usw.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit
Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe – G1
Fachbereich: Schulaufsicht
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Tel: +49 331 86830
Fax: +49 331 8683 826