Liegenschaftskarten, Flurstücks- und Eigentümernachweise sowie Bestandsnachweise können Sie für die Stadt Frankfurt (Oder) und auch für das gesamte Land Brandenburg als Ausdruck oder als digitales PDF-Dokument bestellen. Für die Bestellung nutzen Sie bitte unser Online-Formular:
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung.
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Lage, Fläche und tatsächliche Nutzung) sowie Angaben zu den Flurstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück und – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse.
Beispiel eines Flurstücks- und Eigentümernachweises in der Standardversion und in der Variante mit Bodenschätzungsdaten
Informationen zum Inhalt der Liegenschaftskarte finden Sie in der Legende der Liegenschaftskarte.
Beispiel eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte in der farbigen Standardversion und in der Variante mit Bodenschätzungsdaten
Der Bestandsnachweis enthält Informationen zu dem Bestand eines Grundbuchblattes wie z. B. Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigte und den dazugehörigen Grundstücken/Flurstücken.
Beispiel eines Bestandsnachweises
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.
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