Stadt stimmt Bedarfe für Trainingsbetrieb ab 8. Juni 2020 ab
Unter Beachtung der seit 28. Mai 2020 geltenden COVID-19 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und der darin beschriebenen allgemeinen Schutzmaßnahmen ist ab Montag, 8. Juni 2020 der Sport in den Turnhallen der Stadt Frankfurt (Oder) wieder erlaubt.
Folgende Verhaltensregeln sind dabei konsequent zu beachten:
- Der Sport wird kontaktfrei ausgeübt.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten.
- Alle Sportlerinnen und Sportler sind unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung in einer Liste zu erfassen, die ausweist, wer sich zum gleichen Zeitpunkt in der Turnhalle aufgehalten hat (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer). Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von viel Wochen aufzubewahren.
- Die Anzahl der Personen pro Turnhalle ist auf maximal zwölf Personen beschränkt.
- Zuschauende Begleitpersonen (z.B. Eltern, Großeltern) sind nicht zum Zutritt zugelassen.
- Kinder werden am Eingang dem/der verantwortlichen Trainer/in übergeben und nach dem Training auch dort wieder in Empfang genommen.
- In der Turnhalle halten sich nur die jeweiligen Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Verantwortlichen auf.
- Die Trainingsmaterialien werden nur von dem/der jeweiligen Trainer/in entnommen, zurückgestellt bzw. auf- und abgebaut.
- Die Trainingsmaterialien werden nach Gebrauch von dem/der jeweiligen Trainer/in desinfiziert.
- Die Trainingszeit ist auf eine Stunde begrenzt. Zwischen den Trainingszeiten ist jeweils eine halbe Stunde Pause einzuhalten (zum erforderlichen Lüften und Reinigen der Halle).
- Die Umkleidekabinen und Duschen sind mit Ausnahme der WC-Anlagen grundsätzlich geschlossen.
- Der Wechsel von Straßen- auf Hallenschuhe findet im Hallenvorraum unter Einhaltung des Mindestabstandes statt.
Milena Manns, Dezernentin für Kultur, Bildung, Sport, Bürgerbeteiligung und Europa: „Die Öffnung der Turnhallen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Frankfurt (Oder). Da die bisherigen Nutzungsverträge mit den Sportvereinen gekündigt werden mussten, ist die Aufnahme des Sportbetriebs erst ab dem 8. Juni 2020 realisierbar. Grund hierfür ist die Anpassung der Nutzungsbedarfe an die aktuelle Gesamtsituation. Aufgrund der notwendigen Lüftungsphasen entfällt etwa ein Drittel der Nutzungszeiten. Auch parallele Belegungen sind nicht mehr grundsätzlich möglich. Alle Vereine wurden am 27. Mai darüber informiert, ihre aktuellen Bedarfe zu melden. Erst wenn die Bedarfsanforderungen vorliegen, kann eine gerechte Verteilung der nun geringeren Hallenzeiten in Rücksprache mit den einzelnen Sportvereinen stattfinden.“