Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.