Soll die Abmarkung von fehlenden, beschädigten oder versetzten Grenzzeichen erfolgen, werden diese Grenzpunkte nach dem Nachweis im Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen und abgemarkt. In einem Grenztermin wird mit allen Beteiligten eine Aufzeichnung über die Abmarkung als öffentliche Urkunde angefertigt.
Gebühr: Die Gebühren richten sich nach der
Vermessungsgebührenordnung
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen: Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.
Zusätzliche Hinweise: Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung: Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt
Rechtsgrundlagen:Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)