Auf der Grundlage der notwendigen kreislichen Gremienbeschlüsse (Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) / Kreistag des Landkreises Oder-Spree) und in Folge der erteilten Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle durch die ZABB führt der Landkreis Oder-Spree seit dem 01. Juli 2017 für die Stadt Frankfurt (Oder) gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) die Aufgaben der Adoptionsvermittlung durch. Der Landkreis Oder-Spree tritt in diesem Sinne als gemeinsame Stelle auf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Oder-Spree.