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17.04.2020

Aktuelles zu COVID-19 von den Tagen 14. bis 17. April 2020

Liebe Frankfurterinnen, liebe Frankfurter,

am Freitag, 17. April 2020 hat die Landesregierung Informationen zur schrittweisen Lockerung der COVID-19 Eindämmungsverordnung bekannt gegeben, die in enger Abstimmung mit den Oberbürgermeistern und Landräten entstanden sind.

Diese Lockerungen haben wir uns gemeinsam verdient durch disziplinierte Einhaltung der Regeln in den letzten Tagen und Wochen. Umso wichtiger ist es mir, zu betonen, dass die jetzt folgenden Erleichterungen bei zu viel öffentlichem Leichtsinn oder einer signifikanten Steigerung der COVID-19 Fallzahlen umgehend ganz oder teilweise zurückgenommen werden können, vielleicht sogar müssen.

Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Geschäften gilt das Tragen sogenannter Alltagsmasken nun als „dringend empfohlen“.

Gastronomische Angebote bleiben auf den Verkauf außer Haus beschränkt.

Unter strikter Einhaltung der fortbestehenden Kontaktbeschränkung (Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander in der Öffentlichkeit) gelten nach dem Beschluss für Frankfurt (Oder) nachfolgende Punkte:

Ab Freitag, 17. April 2020:

  • Das Verweilen auf Bänken und auf Wiesen ist grundsätzlich gestattet. Die Kolleginnen und Kollegen des Außendienstes unseres Amtes Amt für Ordnung und Sicherheit kontrollieren die Einhaltung der Abstandsregelung.

Ab Mittwoch, 22. April 2020:

  • Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts (max. 1 Person auf 20 m² Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
    • Geschäfte des Einzelhandels bis zu 800 m² Verkaufsfläche bzw. mit einer auf 800m² reduzierten Verkaufsfläche
    • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen

Die Umsetzung der Hygienemaßnahmen und Zutrittsbeschränkungen obliegt den Eigentümern der Geschäfte bzw. in Einkaufszentren dem jeweiligen Centermanagement.

  • Öffnung der Stadt- und Regionalbibliothek sowie des Stadtarchivs Frankfurt (Oder)
  • Öffnung der Galerien und Museen
  • Öffnung des Wildparks Frankfurt (Oder)
  • Die Durchführung von Versammlungen von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel nach gesundheitsbehördlicher Genehmigung ist gestattet – gemeint sind ausschließlich Kundgebungen, Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen, private Feiern sind weiterhin untersagt.
  • Persönliche Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Gebäuden anderer Glaubensgemeinschaften sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausnahmeregelungen gelten für Zusammenkünfte zwecks Taufe, Bestattung oder vergleichbaren besonderen religiösen Zeremonien, insofern der teilnehmende Kreis 20 Personen nicht überschreitet.

Ab Montag, 27. April 2020:

  • Kindertagespflege, Kitas und Horte bleiben weiterhin für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Die bestehende Notbetreuung wird fortgesetzt und ab dem 27. April 2020 für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit noch abgestimmt.

Die entsprechenden Neuregelungen für die Stadt Frankfurt (Oder) werden zu Beginn der kommenden Woche veröffentlicht. Alle Eltern, die ab Montag, 27. April 2020 eine Notbetreuung nach den neuen Regularien in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten, die aktuellen Informationen und Antragsformulare abzuwarten.

Rückfragen sind ab Montag, 20. April 2020 telefonisch unter folgenden Rufnummern möglich: 0335 552-5045; 0335 552-5119; 0335 552-5108; 0335 552-5148

Eltern, die bereits einen genehmigten Antrag auf Notbetreuung haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen.

  • Eine schrittweise Rückkehr in den Schulbetrieb erfolgt. Zunächst beginnt am Montag, 27. April 2020 der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler, die im Mai einen mittleren Abschluss bzw. Berufsabschluss erreichen möchten. Ab dem 4. Mai 2020 folgen weitere Klassenstufen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das staatliche Schulamt oder direkt an Ihre Schule.

Ab Montag, 04. Mai 2020:

Körpernahe Dienstleistungen bleiben weiter untersagt, nur Friseurgeschäfte dürfen ab Montag, 4. Mai 2020 unter Wahrung von Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. 

Schlaglichter der Kalenderwoche 16

Dienstag, 14. April 2020

Mittwoch, 15. April 2020

  • Livegespräch mit Antenne Brandenburg zur aktuellen COVID-19 Lage und Hörerfragen
  • Telefonkonferenz mit der Landesregierung sowie den Landkreisen zur Verständigung zu den zwischen Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten getroffenen Abstimmungen zum weiteren Verfahren

Donnerstag, 16. April 2020

Freitag, 17. April 2020