Zu den Bauunterlagen eines Bauvorhabens gehört nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung in der Regel ein amtlicher Lageplan. Im amtlichen Lageplan werden Tatbestände an Grund und Boden vor Baubeginn beurkundet.
Gebühr:
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung
Bearbeitung:
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.
Zusätzliche Hinweise:
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt
Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung
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