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Amtstierärztliches Gutachten; Reise mit Tieren ins Ausland

In vielen Fällen bedarf das Verbringen von tierischen Erzeugnissen und lebenden Tieren ins Ausland, zu Veranstaltungen unter Anderem im In- und Ausland  eines amtstierärztlichen Zeugnisses.


Gebühr:

Entsprechend  Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
(GebOMUGV), je nach Anzahl und Aufwand


Bearbeitung:

sofort


Erforderliche Unterlagen:

Bei Tieren der Heimtierausweis mit Identitätsnachweis


Zusätzliche Hinweise:

In Frankfurt (Oder) sind zusätzlich zum Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auch alle niedergelassenen Tierärzte ermächtigt, Reisegutachten für Tiere auszustellen und im blauen EU-Heimtierausweis zu vermerken.
Sollen Tiere ins Ausland verbracht werden, sind diese zur Untersuchung dem Tierarzt vorzustellen.


Antragsstellung:

schriftlich oder persönlich


Rechtsgrundlagen:

nationales und internationales Recht