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Angeln

Wer im Land Brandenburg angeln möchte, muss die Fischereiabgabe entrichten. Zusätzlich benötigt man die Erlaubnis (Angelkarte) des jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten. Die Benutzung der Raubfischangel bedarf der Genehmigung (Fischereischein). Der Fischereischein wird nach erfolgreicher Prüfung (Anglerprüfung) ausgestellt.

zusätzlicher Hinweise:
- Angelkarten sind bei den jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten  oder in Angelläden erhältlich.
- siehe auch Fischereischein und oder Fischereiabgabe

Angelkarten des LAVB Online erwerben

Auf der Homepage des Landesanglerberbandes Brandenburg können Sie Tages- und Wochenangelkarten online erwerben.

Rechtsgrundlage: Fischerreigesetz Land Brandenburg