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Anliegerpflichten

Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Unkraut, und Hundekot sowie sonstigen Unrates einschließlich der Reinigung der Ablaufrinnen sowie das Entfernen des Wildkrautes aus den Baumscheiben, um Lichtmasten und Verkehrszeichenträger. In die Gehwege oder Fahrbahnen hineinragender Wildwuchs ist zu entfernen. Nach der Reinigung ist das oben genannte Reinigungsgut ordnungsgemäß zu entsorgen.

Rechtsgrundlagen

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (PDF, 114 kB, Aktuelle Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren (Straßenreinigungssatzung) vom 19.10.2023)

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Anlage) (PDF, 187 kB, Erläuterungen zum Straßenreinigungsverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (mit Straßenklassen ,Reinigungsklassen und Zuständigkeit))

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Straßenverzeichnis) (PDF, 233 kB, Straßenverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung)