auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Außerbetriebsetzung | 6,90 € |
1x Klebesiegel evtl. 2 x Klebesiegel bei Vorlage Fahrzeugbrief | je 0,30 € |
Gebühren für Kraftfahrtbundesamt | 0,60 € |
ggf. Reservierung der Kennzeichen |
2,60 € |
ggf. Bearbeitung Verwertungsnachweis | 5,10 € |
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) oder / und Anhängernachweis
(ggf. Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- gesiegelte Kennzeichentafeln
- Verwertungsnachweis oder Erklärung des Halters oder Eigentümers, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist bzw. Erklärung über Entsorgung im Ausland
- Personalausweis oder Reisepass
Antragstellung: persönlich oder durch Dritte
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- §§ 14, 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung